Wir freuen uns, dass du dich für den Onlinekurs „perfect move – Onlinekurs zur Steigerung der Beweglichkeit“ anmeldest!

Der § 20 im Sozialgesetzbuch Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) ermöglicht sogenannte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten (Gesundheitsförderung) vor.

Deshalb können die Kosten für den Onlinekurs „perfect move – Onlinekurs zur Steigerung der Beweglichkeit“ bis zu 100 % von deiner Krankenkasse übernommen werden.

*Pflichtfeld


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Bei bestimmten Vorerkrankungen raten wir zu deiner Sicherheit von einer Teilnahme ab.

Liegen bei Dir behandlungsbedürftige Erkrankungen des Bewegungsapparates vor?
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Liegt bei Dir eine behandlungsbedürftige Erkrankung des Bewegungsapparates vor, wie z. B. Versteifungen an der Wirbelsäule, Metall zur Fixation (Stäbe, Schrauben, Platten) an der Wirbelsäule oder in anderen Gelenken, Ausgeprägte Osteoporose, bereits bestehende Sinterungsbrüche, Leisten- und Nabelbrüchen, Frische Operationen (vor allem im Bauchraum), Massive Bewegungseinschränkungen, Schwellung, Hämatome, Stauchungs- oder Druckschmerz, offene Wunden, ist die Teilnahme an „perfect move – Onlinekurs zur Steigerung der Beweglichkeit“ nicht möglich.
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