Wir freuen uns, dass du dich für den Onlinekurs „perfect move – Onlinekurs zur Steigerung der Beweglichkeit“ anmeldest!
Der § 20 im Sozialgesetzbuch Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) ermöglicht sogenannte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten (Gesundheitsförderung) vor.
Deshalb können die Kosten für den Onlinekurs „perfect move – Onlinekurs zur Steigerung der Beweglichkeit“ bis zu 100 % von deiner Krankenkasse übernommen werden.
*Pflichtfeld